§§ 2 a, 12, 30, 34 BBauG. BVerwG, Urteil v. 6.7.1984 - 4 C 28.83 - OVG Münster v. 15.12.1982 - 11 A 1517/81.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1985
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 61-4
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplanes nach § 12 BBauG kann als räumliche Bezeichnung des Bebauungsplans die Angabe einer das Plangebiet begrenzenden, für den Planbereich markanten Straße genügen. Die Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplans muss nicht den Wortlaut von Auflagen wiedergeben, unter denen die Genehmigung erteilt worden und denen die Gemeinde "beigetreten" ist. Das Ausklammern von Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung für eine Teilfläche von der Genehmigung, dem die Gemeinde "beigetreten" ist, muss nicht zur Ungültigkeit des Bebauungsplans im ganzen führen. (-y-)
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Deutsches Verwaltungsblatt (1985), Nr.2, S.112-114