Schutzzonen für die Zivilbevölkerung.
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Datum
1969
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ZZ
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SEBI: 70/740
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Zusammenfassung
In der Zivilkonvention des Genfer Abkommens von 1949 wurde der Begriff der Schutzzonen in den Art. 14 und 15 normiert, um einen wirksameren völkerrechtlichen Schutz der Zivilbevölkerung zu garantieren und damit zur Humanisierung des Krieges beizutragen.Die Arbeit reflektiert, ausgehend von einer Analyse der Entstehungsgeschichte der Konvention und ihrer Vorläufer, ihre heutige Bedeutung und die praktischen Möglichkeiten ihrer Verwirklichung im Konfliktfall.Diese Untersuchung bezieht auch neuere Abkommen und Entwürfe ein, so den Regelentwurf des IKRK von 1957.Die Kritik an den einzelnen Bestimmungen ist dem grundsätzlichen Problem untergeordnet, daß die Konvention für die Vertragsparteien relativ unverbindlich ist.Die theoretisch mögliche Verwirklichung der Schutzzonenkonzeption scheint zweifelhaft, solange die Länder nicht verpflichtet sind, Schutzzonen in Friedenszeiten einzurichten und gegenseitig anzuerkennen.Zudem ist das Konzept nur im konventionellen mitteleuropäischen Krieg praktikabel, nicht im Guerillakrieg und nicht bei der Anwendung taktischer Atomwaffen.
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München: Schön (1969) 163 S./XXVI, Lit.(jur.Diss.; Mainz 1970)