Forderung nach neuem Finanzausgleich untermauert. Teufel - Länder müssen Früchte erfolgreicher Politik ernten dürfen. Kommission Finanzverfassungsreform legt Zwischenbericht vor.

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SEBI: Ges 101-2
BBR: Z 293
IRB: Z 1437

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Abstract

Die Kommission Finanzverfassungsreform hat ihren Zwischenbericht zur Neugestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern vorgelegt. Ein Zwischenergebnis des Berichtes ist, daß die bisher geltende Regelung des Finanzausgleichs zwischen den alten Bundesländern eine zu starke Nivellierung der Finanzkraft bewirkt und dies weder ökonomisch vertretbar noch verfassungsrechtlich geboten, ja legitimiert sei. Mit der Übernivellierung im derzeitigen Ausgleichssystem falle Baden-Württemberg mit seiner überdurchschnittlichen Steuerkraft nach dem Ausgleich unter den Durchschnitt der Bundesländer zurück. Aus dem Zwischenbericht geht u.a. hervor, daß die Länder über ihre finanziellen Einnahmen verstärkt bestimmen müssen. Nur durch eine eigene Regelungskompetenz lasse sich eine originäre Finanzverantwortung erreichen. (hb)

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Finanzausgleich, Bundesland, Finanzverfassung, Reform, Vorschlag, Öffentlicher Haushalt, Steuerverteilung, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, Stuttgart, 41(1992), Nr.7, S.1

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Finanzausgleich, Bundesland, Finanzverfassung, Reform, Vorschlag, Öffentlicher Haushalt, Steuerverteilung, Staat/Verwaltung, Finanzen

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