Verwaltungsgerichtlicher Schutz der kommunalen Planungshoheit gegenüber höherstufigen Planungsentscheidungen.
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IRB: Z 1014
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
SEBI: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Zusammenfassung
Es wird eine zunehmende Griffigkeit von Planungen auf Bundes- und Landesebene gegenüber der Gemeinde festgestellt. Kollisionsmöglichkeiten zwischen Gemeinde und übergeordneten Planungsebenen entstehen durch Planungen auf kommunaler Fläche, durch rechtliche oder durch faktische Auswirkungen der Planung eines staatlichen Planungsträgers. Unter den Rechtsschutzmöglichkeiten wird besonders die Anfechtungsklage behandelt. cs
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Recht, Planungsrecht, Verfassungsrecht, Landesplanung, Raumordnung, Planungskompetenz, Kommunale Planungshoheit, Übergreifende Planung, Rechtsprechung
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Deutsches Verwaltungsblatt 97(1982)Nr.1, S.13-19, Lit.
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Recht, Planungsrecht, Verfassungsrecht, Landesplanung, Raumordnung, Planungskompetenz, Kommunale Planungshoheit, Übergreifende Planung, Rechtsprechung