Einsatz und Aufgaben eines Sanierungsträgers nach StBauFG.
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IRB: Z 464
BBR: Z 481
BBR: Z 481
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Zusammenfassung
Das Städtebauförderungsgesetz unterscheidet bei den zulässigen Beauftragten nach § 34 StBauFG zwischen dem Sanierungsunternehmer und dem Sanierungstreuhänder. Im Regelfall wird ein Sanierungstreuhänder beauftragt, der im eigenen Namen, aber für Rechnung der ihn beauftragten Gemeinde, arbeitet. Ein Muster-Sanierungsträger-Treuhänder-Vertrag wird wiedergegeben und der wesentliche Vertragsinhalt wird besprochen. Als Mindestinhalt hat der Vertrag folgende Punkte zu beinhalten: die vom Träger zu erfüllenden Aufgaben, die Rechtsstellung des Trägers, die Weisungsbefugnisse der Gemeinde und die Vergütungsregelung. Abschließend werden die veränderten Aufgabenstellungen im Städtebau und damit die zukünftige Rolle des Sanierungsträgers erörtert. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Sanierungsmaßnahme, Sanierungsplanung, Städtebauförderungsgesetz, Sanierungsträger, Vertrag, Sanierungstreuhänder, Stadterneuerung, Sanierung
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Die freie Wohnungswirtschaft, Bonn 40(1986), Nr.1, S.6-9
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Sanierungsmaßnahme, Sanierungsplanung, Städtebauförderungsgesetz, Sanierungsträger, Vertrag, Sanierungstreuhänder, Stadterneuerung, Sanierung