Vom Programm zur Praxis. Nachhaltigkeit.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Städten und Gemeinden wird der Begriff nachhaltige Entwicklung häufig genutzt. Nicht wenigen Kommunalpolitikern erscheint es, als ob den Kommunen allein die Zuständigkeit für den sorgsamen Umgang mit den Naturressourcen, den Klimaschutz, den zukunftsfähigen Verkehr oder den nachhaltigen Umgang mit Flächen sowie den wirtschaftlichen Umgang mit Finanzmitteln zugewiesen wäre. Damit das Leitbild Nachhaltigkeit in die Praxis umgesetzt werden kann, haben die Oberbürgermeister von 16 deutschen Städten, die führend bei der kommunalen Nachhaltigkeitspolitik sind, Eckpunkte für eine nachhaltige Entwicklung in Kommunen vorgelegt. Von der Bundes- und Landespolitik fordern sie mehr Unterstützung und bessere Rahmenbedingungen. Die Initiative der Oberbürgermeister wird unterstützt und begleitet vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE), der eine stärkere Berücksichtigung der Kommunen in der deutschen Nachhaltigkeitspolitik für dringend erforderlich hält. In dem Beitrag werden die von den Oberbürgermeistern formulierten strategischen Eckpunkte zusammengefasst dargestellt. 1. Nachhaltigkeit muss von den Menschen her gedacht werden. Deshalb wird auf Dialog, Partizipation und die Übernahme von Verantwortung gesetzt; 2. Nachhaltigkeit bedeutet, nicht mehr Ressourcen zu verbrauchen als zur Verfügung stehen - auch in finanzieller Hinsicht. Deshalb wird auf einen ausgeglichenen Haushalt und den Schuldenabbau zugunsten kommender Generationen gesetzt; 3. Eine nachhaltige Entwicklung erfordert integriertes Zusammenwirken aller Ressorts. Deshalb wird Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe in Politik und Verwaltung gesehen; 4. Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen, wenn sie mit Nachhaltigkeitsstrategien wirklich ernst machen wollen. Deshalb wird eine stärkere Abstimmung zwischen den Kommunen, den Ländern, der Bundesregierung und Europäischen Union (EU) gefordert.
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Journal
Der Gemeinderat
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Nr. 11
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S. 8-9