Das Recht auf Bildung für behinderte Menschen. Rechtliche Grundlagen und Gewährleistungsmängel in Deutschland und Korea.

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Speyer

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ZLB: 2009/2442

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DI

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Abstract

Die Sicherung des Rechts auf Bildung für behinderte Menschen ist sowohl in Deutschland als auch in Südkorea aus dem gleichen verfassungsrechtlichen Ansatz ableitbar. Daher wird im ersten Teil die aus dem koreanischen Verfassungsrecht abgeleitete rechtliche Grundlage und staatliche Verantwortung mit Deutschland vergleichend interpretiert. Im zweiten Teil werden die Rahmenbedingungen zur Eingliederung behinderter Menschen in Deutschland und Korea behandelt. Dafür ist es sinnvoll, nicht nur das gegenwärtige Rechtssystem und die Institutionen in beiden Ländern, sondern auch die eigene Grundlage durch die Geschichte der Entwicklung zu vergleichen. Der dritte Teil vergleicht das Bildungswesen für behinderte Menschen in Deutschland und Korea. Dafür beschäftigt sich der Vergleich vornehmlich mit rechtlichen Ordnungen, weil das Bildungssystem in den beiden Ländern gesetzlich festgelegt ist. Der Rechts- und Institutionsvergleich im sonderpädagogischen Bereich in diesem Teil wird zweigliedrig durchgeführt. Der rechtliche und institutionelle Rahmen zur Garantie des Rechts auf Bildung für behinderte Menschen in Südkorea und Deutschland wird im fünften Kapitel dargestellt. Im sechsten Kapitel wird das Bildungssystem unter Berücksichtigung der koreanischen Problemlage bei der Teilhabesicherung am Bildungswesen anhand des Vergleichs mit dem deutschen System analysiert. Daneben wird er insofern durch die soziologische Perspektive ergänzt als die Institutionen in jedem Land auf ihre eigenen Gegebenheiten aufgebaut sind. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse von der jeweiligen Perspektive wird dabei eine Problemlösung für die Weiterentwicklung der Teilhabe behinderter Menschen im Bereich der Bildung vorgeschlagen.

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204 S.

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