Kontinuität und Wandel im eisenbahnrechtlichen Netzzugang: Das 3. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Abstract
Das Jahr 2005 bedeutet für den eisenbahnrechtlichen Netzzugang eine neuerliche Zäsur. Die mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz aus dem Jahr 1994 eingeführten Regelungen der behördlichen Aufsicht über die Eisenbahninfrastrukturbetreiber, und hier besonders über die Infrastrukturbetreiber des DB-Konzerns, werden erheblich verschärft. Zudem werden die Vorgaben zur Binnenstruktur von integrierten Bahnunternehmen vertieft. Schließlich werden in nicht abschließender Form Vorgaben über die Aufstellung von Nutzungsbedingungen, das Trassenzuweisungsverfahren und die Nutzungsentgelte detaillierter als bisher geregelt. Diese Entwicklung ist weniger eventuellen Wettbewerbshindernissen in Deutschland geschuldet als vielmehr europarechtlichen Vorgaben. Mit mittlerweile mehr als 300 Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Zugangsrechte zur Eisenbahninfrastruktur insbesondere im Nahverkehr und im Güterverkehr täglich nutzen, gehört Deutschland wohl zu den Spitzenreitern der Marktöffnung im Bahnbereich in Europa. Angesichts dieser Tatsache erstaunt die Regelungsdichte, die der deutsche Gesetzgeber nunmehr vorgibt. Trotz umfassender Änderungen bleiben allerdings die Eckpfeiler des bisherigen Netzzugangs-Regimes bestehen. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 22
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S. 1405-1415