Der neue Kampf um alte Kleider. Alttextilien.
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Bei Altkleidersammlungen gehen die meisten Spender von einem guten Zweck aus. Doch das ist weit gefehlt, denn für die Abfallwirtschaft, egal ob kommunal oder privat, bleibt weit mehr übrig als ein kleiner Unkostenbeitrag. Es sei denn, es handelt sich um karitative oder kirchliche Sammler. Das heißt jedoch nicht, dass mit den eingesammelten Textilien nicht Geld verdient werden kann. Etwa durch die Weitergabe an Second-Hand-Shops, das selbstständige Verkaufen in eigenen Läden oder die Weitergabe an gemeinnützige Organisationen, wie beispielsweise an Anbieter des Interessenverbands "FairWertung", der zahlreiche Standards zur Voraussetzung macht und Erlöse sozialen Zwecken zukommen lässt. Vor diesem Hintergrund wird in dem Beitrag auf den Konflikt eingegangen, der seit einigen Jahren zwischen den Kommunen und privaten Entsorgungsfirmen herrscht. Seit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) im Jahr 2012 ist die Rolle der Akteure deutlich klarer definiert. Vor allem die Position der Kommunen wurde gestärkt. Sie selber oder deren Entsorgungsbetriebe agieren auf dem Markt als Konkurrenten der Privatsammler und besitzen die Kontrolle über sämtliche Aktivitäten. Hunderte von Prozessen waren und sind anhängig, in denen private Entsorgungsfirmen gegen die Entscheidungsmacht der Kommunen klagen. So hat Anfang 2017 ein Prozess gegen die Stadt Göttingen Aufmerksamkeit erregt, weil bis zum Schluss im Unklaren blieb, ob das Konzept des eigenständigen Altkleidersammelns durch die Kommune überhaupt wettbewerbskonform sei. In diesem Fall entschieden die Richter für die Kommune.
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Der Gemeinderat
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Nr. 10
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S. 62-63