Haftung von Gemeindeverbänden gegenüber ihren Mitgliedsgemeinden? Dargestellt anhand des Verhältnisses zwischen Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz.

Maximilian
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Maximilian

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Hamburg

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0343-9496

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ZLB

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Abstract

Frage ist, ob eine Ortsgemeinde von der Verbandsgemeinde den Ersatz der ihr durch schuldhafte Verletzungen ihrer Pflichten durch Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung verlangen kann oder ob sie sich das Verhalten der ihre Aufgaben wahrnehmenden Mitarbeiter der Verbandsgemeinde so zurechnen lassen muss, wie wenn sie eigenes Personal und eben dieses Fehlerrisiko selbst zu tragen hätte. Ausgehend von der Rechtslage in Rheinland-Pfalz wird zunächst das Verhältnis der Ortsgemeinden zu den Verbandsgemeinden im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung kurz erläutert. Ausgangspunkt sind einschlägige Entscheidungen des BGH und des OVG Koblenz zur Haftung in Fällen der Aufsicht und des Handelns von Zweckverbänden. Anschließend werden die Voraussetzungen von Amtshaftungsansprüchen und Ansprüchen aus einem verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnis im Einzelnen erörtert.

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Deutsche Verwaltungspraxis

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Nr. 4

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S. 127-135

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