Bindungswirkung von Vorentscheidungen für das spätere arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren.

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DE

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Münster

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ZLB: 2000/2084

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Zusammenfassung

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) kennt neben dem Urteilsverfahren das Beschlussverfahren. Dieses ist eine besondere Verfahrensart der Gerichte für Arbeitssachen, in dem insbesondere Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz entschieden werden. Üblicherweise schließen sich Urteils- und Beschlussverfahren gegenseitig aus, es gibt aber dennoch Fallkonstellationen, in denen im Beschlussverfahren Fragen entschieden werden, die im späteren Urteilsverfahren von Bedeutung sind. Die Arbeit beschränkt sich auf die drei folgenden Fallgruppen: die außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes, die Entfernung betriebsstörender Arbeitnehmer und auf den Nachteilsausgleich. kirs/difu

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XXII, 209 S.

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