Rechtliche Möglichkeiten einer Standortvorsorgeplanung.
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SEBI: 86/4399
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Zusammenfassung
In den letzten Jahren kommt es regelmäßig zu erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen bei Ansiedlung und Genehmigung von umweltbelastenden Anlagen aller Art. Als ein planerisches Mittel zur Abhilfe dieses Mißstandes wird dabei die Standortvorsorgeplanung in den verschiedenen Ausgestaltungen diskutiert. Die Kompetenz zum Erlaß eines in verfassungsrechtlich engen Grenzen möglichen vollzugsnormativen Bedarfsplanes hat der Bund. Durch einen Bedarfsplan wird sichergestellt, daß ein ausgewiesenes Flächenareal nicht anderweitig verwendet wird. Aufgrund des kompetenzrechtlichen Grundsatzes der Rücksichtnahme sind betroffene Gemeinden verpflichtet, die Festlegungen eines Bedarfsplanes zu berücksichtigen. Durch die Angebotsplanung, die grundsätzlich in der Länderkompetenz liegt (mit einer Rahmenkompetenz des Bundes), wird eine Gemeinde ebenfalls verpflichtet, die landesplanerischen Festlegungen in ihrer kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen. Diese Pflicht zur Anpassung folgt aus Pargr. 1 Abs. 4 Bundesbaugesetz. chb/difu
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Schlagwörter
Standortvorsorgeplanung, Gewerbeansiedlung, Bedarfsplanung, Gemeinde, Kommunalplanung, Umweltbelastung, Bundesbaugesetz, Landesplanung, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Gewerbe, Standort, Bauleitplanung, Planungsrecht, Recht, Verwaltung
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Konstanz: (1985), XXIV, 144 S., Lit.(jur.Diss.; Konstanz 1985)
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Standortvorsorgeplanung, Gewerbeansiedlung, Bedarfsplanung, Gemeinde, Kommunalplanung, Umweltbelastung, Bundesbaugesetz, Landesplanung, Verfassungsrecht, Umweltschutz, Gewerbe, Standort, Bauleitplanung, Planungsrecht, Recht, Verwaltung