Neue Baurichtlinien des Landes Brandenburg. Vorläufige Richtlinien für die Städtebauförderung 1991/92.

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IRB: Z 252
SEBI: Zs 490-4

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Abstract

Bei diesen vorläufigen Richtlinien für die Städtebauförderung wird einführend auf die Problemstellung, die Rolle der Städtebauförderung und deren Rahmenbedingungen und Ziele eingegangen. Der Allgemeine Teil trifft Regelungen über den Zuwendungszweck und dessen Rechtsgrundlagen, über den Gegenstand der Förderung, den Zuwendungsempfänger, über die Zuwendungsvoraussetzungen und Förderungsgrundsätze, über Art, Umfang und Höhe der Zuwendung, über das Verfahren und über Erstattung der Zuwendung und Verzinsung. Der Besondere Teil geht auf die Bestandsicherung von denkmalwerten und stadtbildprägenden Gebäuden, auf vorbereitende Untersuchungen und städtebauliche Planungen für Stadterneuerungsgebiete, auf Ordnungsmaßnahmen, auf den Erwerb brachliegender Flächen (kleinteiliges Flächenrecycling), auf die Instandsetzung und Modernisierung von Wohnungen in Stadterneuerungsgebieten sowie von denkmalwerten und stadtbildprägenden Gebäuden, auf Maßnahmen zur Umgestaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze sowie Grün- und Freizeitanlagen einschließlich künstlerischer Gestaltungsmaßnahmen, auf Durchführungsaufgaben bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im Auftrag der Gemeinde und auf städtebauliche Untersuchungen und Planungen zur Stadtentwicklung ein. (hg)

Description

Keywords

Städtebauförderung, Denkmalschutz, Stadtbild, Stadterneuerung, Wohnungsmodernisierung, Stadtentwicklung, Baurichtlinie, Rahmenbedingung, Ziel, Zuwendung, Rechtsgrundlage, Förderungsverfahren, Bestandssicherung, Ordnungsmaßnahme, Flächenrecycling, Recht, Städtebauförderung

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Berliner Bauwirtschaft, Wiesbaden 42(1991), Nr.13, S.332-335, 337-338

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Städtebauförderung, Denkmalschutz, Stadtbild, Stadterneuerung, Wohnungsmodernisierung, Stadtentwicklung, Baurichtlinie, Rahmenbedingung, Ziel, Zuwendung, Rechtsgrundlage, Förderungsverfahren, Bestandssicherung, Ordnungsmaßnahme, Flächenrecycling, Recht, Städtebauförderung

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