Private Belange dürfen bei einer Grundstücksenteignung nicht übergangen werden.
Boorberg
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Datum
2003
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
0942-5454
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4381
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Zwei insgesamt rd. 6 600 m2 große Grundstücke - das eine war mit einem Wohnhaus bebaut, das andere wurde als parkartiger Garten genutzt - wurden durch einen Bebauungsplan (das Gartengrundstück ganz und das Hausgrundstück etwa zur Hälfte) als öffentlicher Grüngürtel ausgewiesen. Ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan wurde abgewiesen. Die Grundstückseigentümer wandten sich wegen Verletzung ihres Eigentumsgrundrechts an das Bundesverfassungsgericht. Dieses hob das Normenkontrollurteil auf und verwies die Sache zurück. BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2003 Heft 9 S.376. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
Ausgabe
Nr. 11
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 328-329/Rdnr.180