Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot im wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren.
E. Schmidt
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E. Schmidt
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DE
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Berlin
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ZLB: Kws 687/932
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Abstract
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) stellt die Wasserbehörden aufgrund seiner relativ abstrakten Formulierungen vor zahlreiche Auslegungs- und Anwendungsfragen, auch bzgl. der Vorgaben für wasserrechtliche Zulassungsverfahren. Seit dem "Weservertiefungsurteil" des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass das Verschlechterungsverbot eine unmittelbar geltende und von der zuständigen Wasserbehörde immissionsseitig zu prüfende Voraussetzung wasserrechtlicher Zulassungen darstellt. Die weiterführende Rechtsprechung geht davon aus, dass auch das Verbesserungsgebot in Zulassungsverfahren grundsätzlich ebenfalls zu berücksichtigen ist. Der Beitrag beleuchtet die aufgrund dieser Rechtsentwicklung entstandenen praktischen Anforderungen und aufgeworfenen Fragen für wasserbehördliche Zulassungsverfahren in Nordrhein-Westfalen und zeigt neben einer historischen Einordnung beispielhaft auf, wie sehr Menge und Komplexität der immissionsseitig erforderlichen Tatsachenermittlung und -bewertung zugenommen haben. Der Fokus liegt dabei auf stofflichen Anforderungen, wie sie typischerweise bei Einleitungserlaubnissen für Abwasser zu prüfen sind.
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147-170
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Tagungen der Gesellschaft für Umweltrecht; 50