Einheitliches Recht für die Wasserwirtschaft. Die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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RE
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Abstract
Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das am 1. März 2010 in Kraft tritt, werden auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers geschaffen. Das neue Gesetz löst dabei die bisherigen Rahmenregelungen im derzeitigen WHG durch Vollregelungen ab. Ziel ist es, durch eine stärkere Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Darüber hinaus überführt das Gesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche in Bundesrecht und schafft die Voraussetzung für eine bundesweit einheitliche Umsetzung des Wasserrechts der Europäischen Union (EU). Dennoch bleibt der Einfluss der Bundesländer - wie im föderalen Staat üblich - gewahrt. Zum einen bedürfen alle Umsetzungsakte der Zustimmung des Bundesrates, zum anderen sieht das neue WHG selber eine Reihe von Öffnungsklauseln für unterschiedliches Landesrecht vor oder setzt bewusst auf Konkretisierungen auf Landesebene. In dem Beitrag wird das neue WHG kommentiert, wobei auf die folgenden Bereiche besonders eingegangen wird: Vorsorgender Gewässerschutz nach ökologischen Grundsätzen; Besondere Anforderungen für industrielle und gewerbliche Abwässer; Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Besonderer Schutz des Grundwassers; Öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge.
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Journal
Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 11
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S. 423-426