Steuerpflicht kommunaler Kultureinrichtungen. Arbeitshilfe.
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DE
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Köln
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0344-2462
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ZLB: 99/2250-4
DST: K 40/448
DST: K 40/448
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RE
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Abstract
Die Krise der öffentlichen Haushalte bewirkt, daß Kultureinrichtungen zur Aufrechterhaltung ihrer Leistungsangebote immer mehr darauf angewiesen sind, sich mit ihrem Programm wenigstens zum Teil selbst zu finanzieren. Sie agieren wie Geschäftsbetriebe und arbeiten in einer Weise mit der Wirtschaft zusammen, die zur Folge haben kann, daß die jeweilige Aktivität der Einrichtung zu einer Steuerpflicht führt. Auch ist in diesem Zusammenhang die in vielen Städten mit der Verwaltungsreform einhergehende Ausgliederung verschiedener Arbeitsbereiche der Kommunalverwaltung und ihre Überführung in eine private Rechtsform unter dem steuerrechtlichen Aspekt von Belang. Denn die steuerliche Behandlung von Kultureinrichtungen kann wesentlich davon abhängen, ob diese Einrichtung in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form geführt wird. In der Arbeitshilfe werden schwerpunktmäßig verschiedene steuerrechtliche Fragestellungen, Abgrenzungs- und Definitionsprobleme analysiert und einer praxisnahen Lösung zugeführt. Die Veröffentlichung möchte aber auch auf steuerrechtliche Regelungen aufmerksam machen, die dringend einer Überarbeitung bedürfen, um den geänderten Bedingungen von Kulturarbeit Rechnung zu tragen. difu
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96 S.
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DST-Beiträge zur Bildungs- und Kulturpolitik; 24