Grenzüberschreitender Nachbarschutz im deutschen Umweltrecht.
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DE
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0012-1363
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IRB: Z 1014
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
ZLB: Zs 61-4
BBR: Z 121
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Abstract
Umweltbelastungen machen an nationalen Grenzen nicht halt. Aufgrund natürlicher Luft- und Wasserbewegungen wirken sich Umweltverschmutzungen, die ihren Ursprung innerhalb eines Staates haben, schnell auch in den Grenz-gebieten der Nachbarstaaten aus. In anbetracht einer solchen Sachlage ergibt sich die welche rechtlichen Schutzmöglichkeiten einem Bürger offenstehen, der im Nachbarstaat wohnt, aber von einer inländisch erzeugten Umweltbelastung betroffen ist. Es ist dies die Frage nach der Klagebefugnis und der Verfahrensbeteiligung ausländischer Grenznachbarn. Ob ein Staat ausländischen Grenznachbarn eine solche Rechtsposition einräumt, also einen grenzüberschreitenden Nachbarschutz kennt, ist in erster Linie eine Frage des jeweiligen nationalen Rechts. Gegenstand der vorliegenden Untersuchung soll die Frag sein, wie das deutsche Umweltrecht unter Berücksichtigung völker- und europarechtlicher Vorgaben eine Klagebefugnis und Verfahrensbeteiligung ausländischer Grenznachbarn handhabt.
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr.15
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S.779-786