Land use planning in Switzerland. (Raumplanung in der Schweiz.)
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1985
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Zusammenfassung
In der Schweiz, deren Staats- und Verwaltungsaufbau stark föderal geprägt ist, haben die Kantone und die Gemeinden die nahezu ausschließliche Kompetenz für die räumliche Planung. Erst nachdem das lange umstrittene Raumplanungsgesetz 1979 verabschiedet wurde, wurden die Kantone verpflichtet, übergeordnete Bundesbelange in die kantonalen Richtpläne einzubeziehen. Die Planungsgesetzgebung, die Organisation, die Zuständigkeiten für die Planung und die einzelnen Planungsprozesse werden näher untersucht. Dabei wird vor allem auf die gesellschafts- und staatspolitischen Hintergründe eingegangen, die eine übergeordnete, zusammenfassende Planung erschweren. Das basisdemokratische Element in der Schweiz kommt damit deutlich zum Ausdruck. (kj)
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In: Town Plann.Rev., 56(1985), Nr.3, S.315-338, Abb.;Tab.;Lit.