Einander verstehen, miteinander leben. Wohnungsbau für Behinderte.
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1982
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IRB: Z 877
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Zusammenfassung
Die eigene Wohnung stellt auch für den Behinderten ein soziales Grundbedürfnis dar. Die Wohnung muss der unterschiedlichen Hilfsbedürftigkeit gerecht werden und zugleich individuelles Wohnen ermöglichen. Im BBauG wurden planungsrechtliche Hilfen und von den Ländern weitergehende bauordnungsrechtliche Anforderungen definiert. Wohnungen für Schwerbehinderte werden auf dem ersten Förderungsweg mit öffentlichen Mitteln gefördert; es können auch noch zusätzliche Darlehen bewilligt werden. Es wird auf ein entsprechendes Versuchs- und Vergleichsbauvorhaben in Fürth hingewiesen. hg
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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 71(1981)Nr.5, S.200-202, Abb.