"Preiswerte" Blutalkoholbestimmungen und deren Gerichtsverwertbarkeit.

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München

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0934-1307

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ZLB: Zs 4033-4

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Abstract

Zunehmender Kostendruck veranlasst Polizeibehörden, Untersuchungsstellen der Blutalkoholbestimmung auch bei marginalen Preisunterschieden nicht nach Qualitäts- sondern Kostenkriterien auszuwählen (wie die angegebenen Beispiele aus NRW). Diese Beispiele geben den an Gerichtsverfahren Beteiligten Anlass, nicht vorbehaltlos davon auszugehen, dass alle diese Stellen nach der geltenden Rechts- und Erlasslage für derartige Untersuchungen berechtigt sind oder die Richtlinien für diese Messungen erfüllen. Die Justiz sollte die Auswahl geeigneter Labore nicht allein den Ermittlungsbehörden überlassen. Notwendig ist auch eine verbindliche Definition der forensischen Kompetenz, an der sich Untersuchungsstellen zu orientieren haben, wenn die Messergebnisse gerichtsverwertbar sein sollen. difu

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Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

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Nr. 9

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S. 401-406

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