Kosten eines Arbeitsplatzes.

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KGST B 10/71

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Abstract

Zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sind die Kosten zu berechnen, die durch das Tätigwerden von Dienstkräften entstehen. Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten des Arbeitsplatzes und den indirekten Kosten für die Leitung und die allgemeinen Dienste. Diese Kosten können durch die Verwendung von Durschnittswerten ermittelt werden. Aus den jährlichen Kosten eines Arbeitsplatzes kann der Kostenaufwand je Arbeitsstunde berechnet werden. Hierzu werden Beispiele angeführt, die auf örtlichen Erfahrungen beruhen.

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Arbeitsplatzkosten, Haushaltswesen, Finanzplanung, Verwaltung

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Köln: (1971), 16 S.,

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Arbeitsplatzkosten, Haushaltswesen, Finanzplanung, Verwaltung

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KGSt-Bericht; 10/71