Rechtsprobleme des Verhältnisses der kommunalen Bauleitplanung zur örtlichen Landschaftsplanung. Tl. 1. Wird fortgesetzt.
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ZZ
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
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RE
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Zusammenfassung
Die kommunale Bauleitplanung hat ihre Ausprägung im Städtebaurecht des Bundes als örtliche Stufe der räumlichen Gesamtplanung gefunden. Ihre Aufgabe ist es, unter Berücksichtigung aller für die Raumnutzung bedeutsamen öffentlichen und privaten Belange, die weitere räumliche Entwicklung für das ganze Gemeindegebiet im Flächennutzungsplan programmatisch festzulegen und für Teilbereiche der Gemeinden in Bebauungsplänen rechtsverbindlich festzusetzen; dies geschieht mit der umfassenden Zielsetzung, eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und zur Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt beizutragen. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Kommunalrecht, Bundesnaturschutzgesetz, Umweltschutz, Flächennutzungsplan, Städtebaurecht, Bebauungsplan, Bodennutzung, Recht, Planungsrecht
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 9(1986), Nr.2, S.61-64, Lit.
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Bauleitplanung, Landschaftsplanung, Kommunalrecht, Bundesnaturschutzgesetz, Umweltschutz, Flächennutzungsplan, Städtebaurecht, Bebauungsplan, Bodennutzung, Recht, Planungsrecht