Ausgangszustandsbericht und Rückführungspflicht - ein Zwischenstand.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: Kws 253 ZB 1236

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Abstract

Durch Industrie- und Gewerbeanlagen können Verschmutzungen im Boden und im Grundwasser verursacht werden. Im Sinne der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) muss ein Ausgangszustandsbericht die Ausgangssituation bei relevanten Anlagen dokumentieren, wenn dort relevant gefährliche Stoffe Verwendung finden. Im Falle erheblicher Verschmutzung von Boden und Grundwasser muss die zuständige Behörde über Rückführungspflichten des Anlagenbetreibers entscheiden. Liegen, nach Einstellung des Betriebs der Anlage, erhebliche Verschmutzungen, die aufgrund des Anlagenbetriebs entstanden sind, vor, ist der Betreiber grundsätzlich zu Rückführungsmaßnahmen verpflichtet, soweit dies verhältnismäßig ist. Im Beitrag werden Ecksteine und beabsichtigte Verbesserungen in den relevanten Arbeitshilfen zur praktischen Umsetzung von gesetzlich zulässigen Kriterien in Deutschland erörtert.

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Altlasten-Spektrum

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Nr. 5

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S. 165-172

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