Schadenshaftung der Gemeinde für ausgegliederte Unternehmen.
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SEBI: 86/5540
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Zusammenfassung
In der österreichischen Rechtswissenschaft ist die Privatwirtschaftsverwaltung schon seit langer Zeit Gegenstand ausführlicher Diskussionen. So kann z.B. aufgrund ihrer Privatrechtsfähigkeit eine Gemeinde in organisatorischer Hinsicht im wesentlichen auf zweierlei Weise privatwirtschaftlich tätig werden. Sie kann ihre Wirtschaftstätigkeit entweder in der Form von Eigenbetrieben oder in Form von ausgegliederten Unternehmen betreiben. Die Ausgliederung einer Unternehmung in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft führt jedoch zu einem neuen, von der Gemeinde rechtlich verschiedenen Rechtssubjekt. Die Gemeinden können Schadenersatzpflichten für Schäden, die die ausgegliederte Gesellschaft herbeigeführt hat, daher nur treffen, wenn eine Rechtsnorm eingreift, die eine Verantwortlichkeit für das Verhalten Dritter festlegt oder wenn die Gemeinde selbst zum Schadenseintritt rechtswidrig und schuldhaft beigetragen hat. Da es sich sowohl bei der ausgegliederten Gesellschaft als auch bei der Gemeinde um juristische Personen handelt, bedarf dies einer Klarstellung. geh/difu
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Gemeinde, Rechtsstellung, Privatwirtschaft, Privatrecht, Schadenshaftung, Gemeindeunternehmen, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtswissenschaft, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Wien: Jugend u.Volk (1986), 53 S., Lit.
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Gemeinde, Rechtsstellung, Privatwirtschaft, Privatrecht, Schadenshaftung, Gemeindeunternehmen, Bürgerliches Gesetzbuch, Rechtswissenschaft, Verfassungsrecht, Recht, Allgemein
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Kommunale Forschung in Österreich; 75