Die kommunalen Nachfolgelasten. Ursachen - Finanzierungsprobleme. Zur Zulässigkeit des Nachfolgelastenvertrages.
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SEBI: 71/3372
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Zusammenfassung
Nachfolgeeinrichtungen sind bauliche Anlagen, die für neu zuziehende Ortsbewohner erstellt werden müssen.Nachfolgelasten sind die zur Erstellung dieser Einrichtungen erwachsenden Kosten, die die Gemeinden tragen müssen.Ihre Finanzierung wird zum kommunalpolitischen Problem, wenn durch einen Verstädterungsprozeß eine sofortige Deckung des Bedarfs aus den Haushaltsmitteln nicht mehr möglich ist.Das Problem läßt sich im Augenblick nur durch Verträge zwischen der Gemeinde und dem Bauherrn als Verursacher der Lasten lösen.Nach der Rechts- und Gesetzeslage sind Nachfolgelastenverträge keine Vereinbarungen des privaten Rechtsbereichs, sondern öffentlich-rechtliche Verträge subordinationsrechtlicher Art.Anwendungsbereich und Schwerpunkt der Nachfolgelastenverträge liegen im Rahmen der ## 29 ff.BBauG, da der kommunalen Bauleitplanung die finanziellen Erwägungen sachimmanent sind; finanziell nicht realisierbare Bebauungspläne sind rechtswidrig.Daraus folgt die Zulässigkeit der Nachfolgelastenverträge.
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Schlagwörter
Gemeinde, Finanzierung, Infrastruktur, Gemeindefinanzen, Recht, Vertrag, Bundesbaugesetz, Bauleitplanung, Rechtswissenschaft, Folgelast, Nachfolgelastenvertrag
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München, Dissertations- und Fotodruck Frank (1970) LXI/223 S., jur.Diss.; Univ.München 1970
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Gemeinde, Finanzierung, Infrastruktur, Gemeindefinanzen, Recht, Vertrag, Bundesbaugesetz, Bauleitplanung, Rechtswissenschaft, Folgelast, Nachfolgelastenvertrag