Der ökologische Schaden im internationalen Umwelthaftungsrecht. Völkerrecht und Rechtsvergleichung.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 93/5606

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Die Umweltzerstörung macht nicht vor nationalen Grenzen halt. Haftungsregelungen, die Ausgleich für bereits entstandene Schäden bieten, wurden indes nur sehr zögerlich aufgestellt. Die Untersuchung befaßt sich mit einem Teilbereich der internationalen Haftung für Umweltschäden, nämlich mit den ökologischen Schäden (im Gegensatz zu Personen-, Sach- oderindividuellen Vermögensschäden). Schwerpunkte sind dabei: Meeres- und Gewässerverschmutzung; Raumfahrtschäden (Satelliten-Absturz); Atomkatastrophen (Tschernobyl). Frage ist: Gibt es eine Haftung für ökologische Schäden im internationalen Recht und wie ist sie ausgestaltet? Im Völkerrecht ist bereits ein Regelwerk vorhanden, nach dem Verursacher von ökologischen Schäden haftbar gemacht werden können. Die Probleme liegen eher in der Anwendung dieser Regelungen. Der Autor fordert auch, den Schadenersatz umfassender zu gestalten, z.B. außer den Wiederherstellungskosten auch den Nutzungsausfall zu ersetzen. lil/difu

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X, 273 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1408