Hochschulpolitik in Baden zwischen 1819 und 1848.

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SEBI: 77/5703

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Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die badische Landesregierung in den Jahren 1819 bis 1848 gegenüber den beiden Landesuniversitäten in Freiburg und Heidelberg verhielt. Diese Zeit stand zu einem erheblichen Teil unter dem Einfluß der reaktionären Bestrebungen, die vor allem in den Beschlüssen des Bundestages in Frankfurt von 1819 und 1834 ihren Niederschlag fanden. Sie enthielten Bestimmungen und Empfehlungen für die Landesregierungen über die Beschränkung der Studier- und Lehrfreiheit, über den Universitätsbann, die Bekämpfung der geheimen Verbindungen, über die Funktion und Kompetenzen der Regierungsbevollmächtigten an den Universitäten und über die Besetzung von Lehrstühlen. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die Ereignisse aus der Sicht der Regierungen darzustellen, die Überlegungen der verantwortlichen Beamten wiederzugeben und die mitunter sehr unterschiedlichen Ansichten innerhalb der Regierung erkennen zu lassen. Die Arbeit stützt sich dabei insbesondere auf umfangreiche Quellenstudien.

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Schlagwörter

Hochschulpolitik, Gesetzgebung, Landesregierung, Landesgeschichte, Hochschule, Institutionengeschichte, Geschichte, Politik, Recht

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Göttingen: (1975), XX, 240 S., Lit.

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Hochschulpolitik, Gesetzgebung, Landesregierung, Landesgeschichte, Hochschule, Institutionengeschichte, Geschichte, Politik, Recht

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