Beschäftigung Schwerbehinderter in den Stadtverwaltungen.

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Köln

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0344-2470

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ZLB: Ser 941-D28-4

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S

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Abstract

Die Beschäftigung Schwerbehinderter in der öffentlichen Verwaltung ist über die Erfüllung der Beschäftigungsquote nach § 5 SchwbG hinaus eine besondere Aufgabe für die öffentlichen Arbeitgeber. Sie stehen in hohem Maße in der Verantwortung, sich sozial schwacher Gruppen anzunehmen, und haben eine Vorbildfunktion. Viele Städte befürchten, daß sie künftig ihre Beschäftigungspflicht nicht mehr oder nur noch mit Schwierigkeiten erfüllen können. Als Gründe werden u.a. die veränderte Altersstruktur der Schwerbehinderten und die Zunahme von Teilzeitbeschäftigungen genannt. Der schwierigen Arbeitsmarktsituation und den Problemen Schwerbehinderter kann nur dann erfolgreich entgegengewirkt werden, wenn vor Ort ein hohes Maß an Fachkenntnissen und praktischem Wissen verfügbar ist. Die Veröffentlichung hat das Ziel, angesichts der vielfältigen Probleme im Bereich der Personalwirtschaft mit ihren Auswirkungen auf die Beschäftigung Schwerbehinderter den Städten zu einigen besonderen Problembereichen Hinweise und Material an die Hand zu geben. Die Arbeitshilfe wurde gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung und den Hauptfürsorgestellen entwickelt. difu

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156 S.

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DST-Beiträge zur Sozialpolitik; 28