Historische Parkanlage Groß-Ridsenow - Bestandsschutz durch ABM. Zur Bedeutung solcher Anlagen - ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern.
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0323-3162
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IRB: Z 1612
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
ZLB: Zs 3923-4
IFL: I 209
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Abstract
Oftmals sind es gerade die wenig bekannten Gutshäuser und Landsitze, die mit ihren schönen Außenanlagen den Charakter der ländlichen Siedlungen bestimmen. Ein Großteil der historischen Herrenhäuser ist inzwischen unter Denkmalschutz gestellt worden ebenso die angegliederten Parkanlagen. Erhalt und Wiederherstellung von Gutshäusern und Parkanlagen in ihrer dorfgeschichtlich gewachsenen Struktur haben in der ländlichen Kulturlandschaft Mecklenburgs eine herausragende Bedeutung für den Fremdenverkehr. In Groß-Ridsenow wurde am 1.10.1990 unter Leitung von P. Weber und Trägerschaft der Gemeinde mit inzwischen 17 Mitarbeiter/innen eine kommunale Arbeitsbeschaffungsmaßnahme begründet. Zu ihren Aufgaben gehören u.a. Pflege und Wiederherstellungsarbeiten am Gutshaus und im Gutspark. Daß sich Naturschutz und Gartendenkmalpflege nicht widersprechen müssen, zeigt sich bei einer gesteckten Benjeshecke im Gutspark, während in anderen Parkteilen Wildwuchs beseitigt wurde. Langfristig erscheint die Orientierung der gartendenkmalpflegerischen Arbeiten an einer vorhandenen Planfassung von 1769 sinnvoll. Zeitgemäße Nutzungsansprüche können und sollen berücksichtigt werden. (hg)
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Landschaftsarchitektur
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Nr.3
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S.10-13