Das Abstandsflächenrecht in Bayern. Systematische Darstellung mit detaillierten Abbildungen. 2., überarb. Aufl.

Boorberg
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Boorberg

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DE

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München

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ZLB: R 291/927

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RE

Zusammenfassung

Seit der Vorauflage hat sich das Abstandsflächenrecht noch einmal spürbar verändert. Der Gesetzgeber hat unter anderem mit Art. 6 Abs. 5 Satz 4 BayBO ein neues, nicht unproblematisches Instrument zur Flexibilisierung der Abstandsflächenvorschriften eingefügt. Auch die Rechtsprechung ist nicht stehengeblieben und hat manches geklärt, anderes aber auch wieder in Frage gestellt. Der Verfasser erläutert in der Neuauflage anhand zahlreicher Abbildungen die jetzigen Anforderungen, die Art. 6 BayBO an die Abstandsflächen vor Gebäuden und Anlagen mit gebäudegleicher Wirkung stellt. Die Anforderungen an deren Lage, die möglichen planungsrechtlichen Befreiungen, das Überdeckungsverbot, das Maß der Abstandsflächen und deren Bemessung, das 16-m-Privileg sowie die ausnahmsweise grenz- oder gebäudenah zulässigen Anlagen werden eingehend behandelt. Die Darstellung geht besonders auf die Abgrenzung bauplanungsrechtlicher von bauordnungsrechtlichen Regelungen ein. Ebenso erörtert der Autor die in Anlehnung an die MBO 2002 eröffnete Option, das - in erster Linie durch eine von 1 H auf 0,4 H verkürzte Abstandsflächentiefe charakterisierte - Abstandsflächenrecht durch Satzung einzuführen und zu erproben (Experimentierklausel).

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Seiten

168 S.

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