Neue steirische Wohnbauförderung.
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1990
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IRB: Z 1029
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Zusammenfassung
Seit Jahresbeginn 1990 sind die Bestimmungen der neuen steirischen Wohnbauförderung (Steiermärkisches Wohnbauförderungsgesetz 1989 mit Durchführungsverordnung) in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage werden dargestellt. Sie betreffen das Ausmass der Förderung, den Entfall bzw. die Reduzierung bisher geförderter Zuschläge, den Wegfall der bisher verpflichtenden 10prozentigen Eigenmittel beim Kauf einer Eigentumswohnung. Als Nachteil der neuen Förderung gilt eine Verschärfung des Einkommensbegriffes besonders bei Geschosswohnungen. Förderungswürdige Projektarten sind Eigentumswohnungen und Reihenhäuser, Mietwohnungen, Mietwohnungen nach dem Sonderwohnbauprogramm des Landes, der Wohnbauscheck und Sanierungen. Die Förderung der Errichtung von Eigenheimen sowie Eigenheimen in Gruppen (verdichteter Flachbau) erfolgt wie bisher in Form von Pauschalsätzen. Es werden die Bemühungen der ÖWGes skizziert, den Wohnungsbau zu verbilligen. (hg)
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In: Bau- u.Bodenkorresp.(bbk), (1990), Nr.2, S.3-5, Tab.