Eine Flut von Vorschriften. Wird fortgesetzt.
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Abstract
Die Bundesregierung wird in Kürze "Zielfestlegungen zur Verwertung von Bauschutt, Baustellenabfällen, Erdaushub und Straßenaufbruch" veröffentlichen. Parallel dazu soll eine "Verordnung über die Entsorgung schadstoffhaltiger Baustellenabfälle" in Kraft treten. Beide werden zur Reduzierung des Abfallaufkommens in der Bauwirtschaft beitragen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Zielsetzungen der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften zur Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus dem Baubereich. Die rechtlichen Vorgaben für den Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen werden eine weitere Verknappung des Deponieraumes bewirken. Erforderlich ist daher ein zügiger Ausbau von Recyclingkapazitäten. (hb)
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Recycling, Aushub, Vorschrift, Bauunternehmen, Wiederverwendung, Bauschutt, Aufbruch, Abfallgesetz, Auswirkung
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Das Baugewerbe, Köln 91(1991), Nr.15/16, S.31-32, Abb.
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Recycling, Aushub, Vorschrift, Bauunternehmen, Wiederverwendung, Bauschutt, Aufbruch, Abfallgesetz, Auswirkung