Auswirkungen der derzeitigen Finanzierung der Krankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland.

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IRB: Z 368
SEBI: Zs 2420-4

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Zusammenfassung

Die Krankenhausgesetzgebung hat trotz positiver Ansätze und Konsequenzen die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt. Die Investitionskostenfinanzierung weist schon heute Defizite aus, die Anpassungen an medizinische, bauliche, technische und funktionale Entwicklungen sowie ökonomisch sinnvolle Rationalisierungen verhindern. Dies trägt dazu bei, daß die Krankenhäuser veralten und in ihrer Substanz an Wert verlieren. Im Betriebskostenbereich bestehen Einsparungsvorgaben, die die Bereitstellung adäquater personeller und sächlicher Mittel nicht erwarten lassen. Damit ist ein Leistungsabbau vorprogrammiert. Ein volkswirtschaftlicher Werteverlust ist die Folge. Der insgesamt unzureichende Fördermitteleinsatz weist im Ländervergleich erhebliche Unterschiede auf. Sie sind vor allem deshalb bedenklich, weil sie längerfristig unweigerlich zu einem Gefälle in der Krankenhausversorgung führen. (-z-)

Beschreibung

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Finanzierung, Leistung, Krankenhauswesen, Reform, Konsequenz, Reduktion

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In: Krankenhaus, 82(1990), Nr.8, S.303-310, Tab.;Lit.

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Finanzierung, Leistung, Krankenhauswesen, Reform, Konsequenz, Reduktion

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