Richtlinien zur Förderung der Bodenbevorratung für öffentliche und agrarstrukturelle Zwecke im ländlichen Raum.

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SEBI: 81/1266-4

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Die Maßnahmen der Landesentwicklung zur Schaffung wertgleicher Lebensverhältnisse erfordert ständig und in zunehmendem Umfang die Bereitstellung von Ländereien. Die zeitgerechte und preiswerte Deckung des Landbedarfs wird durch eine vorausschauende Bodenbevorratung ermöglicht. Im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen, dem Hessischen Minister des Inneren und dem Hessischen Minister für Wirtschaft und Technik wurden daher die Richtlinien zur Förderung der Bodenbevorratung für öffentliche und agrarstrukturelle Zwecke im ländlichen Raum erlassen. Diese Richtlinien sollen dazu beitragen, daß die erforderlichen Flächen für die landbeanspruchende wirtschaftliche, infrastrukturelle und städtebauliche Entwicklung sowie für Freizeit und Erholung rechtzeitig und zu tragbaren Bedingungen bereitstehen. geh/difu

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Bodenvorrat, Förderung, Ländlicher Raum, Agrarstruktur, Landwirtschaft

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Wiesbaden:(1980), ca. 30 S.,

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Bodenvorrat, Förderung, Ländlicher Raum, Agrarstruktur, Landwirtschaft

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