Referentenentwurf zum Baugesetzbuch Anfang 1985.

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1984

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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Anfang 1985 soll ein Referentenentwurf für das Baugesetzbuch vorgelegt werden; der Entwurf soll von der Bundesregierung noch 1985 beschlossen werden. Das neue Baugesetzbuch, so Bundesbauminister Schneider, weist Änderungen auf den Gebieten der Bauleitplanung, der Flächennutzungspläne, der Bebauungspläne, der gemeindlichen Entscheidungsbefugnis und des Baugebots auf. Auf die Regelungen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz wird im Baugesetzbuch verzichtet werden. Gesamtziel ist eine durchgreifende Rechts- und Verwaltungsvereinfachung, die Vermeidung weiterer Teilnovellierungen sowie die Ausrichtung des Städtebaurechts auf die eigentlichen Aufgaben. hg

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.6, S.284

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