Die Berücksichtigung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege in der vorbereitenden Bauleitplanung. Ein Beitrag zur theoretischen Fundierung und methodischen Operationalisierung von Wirksamkeitskontrollen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 98/1884

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Abstract

Dem Gesetz zu Folge hat die Bauleitplanung die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Die reale Wirksamkeit des Zusammenspiels von Landschaftsplanung und Bauleitung ist bisher jedoch nur wenig empirisch gesichert. Mit der empirischen Auswertung einer größeren Anzahl von Bauleit- und Landschaftsplänen soll die Möglichkeit genutzt werden, allgemeingültige Aussagen zur faktischen Situation des Zusammenspiels beider Planungsinstrumente abzuleiten sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Planungssystems unter der Perspektive einer nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen zu geben. Es geht daher im besonderen darum, die Inhalte und Reichweite der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege zu klären, die jeweiligen Aufgabenstellungen der Landschafts- und der Bauleitplanung gegenüberzustellen, die Bedeutung und Ausrichtung der Landschaftsplanung auf andere Planungsinstrumente und ihre Darstellungsmöglichkeiten in der Bauplanung aufzuzeigen. mabo/difu

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XXXIII, 510 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 42 - Ökologie, Umwelt und Landespflege; 22