Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwaltungsverfahren.

Kohlhammer
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Kohlhammer

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DE

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Stuttgart

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0029-859X

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ZLB: 4-Zs 388

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RE

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Abstract

Anlässlich der Proteste gegen Stuttgart 21 ist die Frage nach der Einbeziehung der Öffentlichkeit in Verwaltungsverfahren in den Fokus des Interesses gerückt. Bei einer übergreifenden Betrachtung erweist sich, dass eine solche nur ausnahmsweise und zudem in unterschiedlihchen Ausprägungen vorgesehen ist. Sie ist überdies grundsätzlich restriktiv ausgestaltet. Soll die Öffentlichkeitsbeteiligung ihren Zielen wie auch den Beteiligungsbedürfnissen der Bevölkerung besser gerecht werden, bedarf es ihrer Neukonzeption, die zugleich die damit einhergehenden Risiken berücksichtigen muss.

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die Öffentliche Verwaltung

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Nr. 1

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S. 1-8

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