Kindergartenbedarfsplan bis zum Jahre 1980. Stand Ende 1975.
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1975
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SEBI: 76/2108
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Zusammenfassung
Das zweite Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt vom 21. 12. 1971 regelt und konkretisiert die Aufgaben, Planung und Errichtung sowie Betrieb und Unterhaltung der Kindergärten im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der hier vorliegende Kindergartenbedarfsplan bis zum Jahre 1980 ist eine erste Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans aus dem Jahre 1973. Nach der Ermittlung des Gesamtbedarfs im Stadtgebiet von Marl und des Bedarfs in den einzelnen Planungsbereichen werden die Erfordernisse für den Kindergartenbereich, die Kindertagesstätten und -horte dargestellt, indem der Bedarf dem Bestand gegenübergestellt wird. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden aufgeführt.
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Marl: (1975), 45 S., 2 Bl., Kt.; Tab.