Der Staat als Wettbewerber und Auftraggeber privater Unternehmen. Referate des XVII. FIW-Symposiums.

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SEBI: 85/519

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Der Staat tritt in seiner Eigenschaft als Unternehmer in zweifacher Weise der Privatwirtschaft gegenüber. Er ist sowohl Auftraggeber für die privaten Unternehmen als auch deren Konkurrent. Daß sich auch der Staat in einer Wirtschaftsordnung, die grundsätzlich auf Privateigentum und individuelle Entscheidungsträger ausgerichtet ist, wirtschaftlich betätigen darf, ist unbestritten. Dem Herausgeber erscheint es jedoch zweifelhaft, ob das Ausmaß, das die wirtschaftliche Betätigung des Staates in der Vergangenheit angenommen hat, noch durch die ordnungspolitische Grundentscheidung getragen wird. Auf dem FIW-Symposium 1984 in Innsbruck wurde dieser Problemkreis in fünf Referaten und in einer Podiumsveranstaltung diskutiert und zwar u. a. in bezug auf den ordnungs- und wettbewerbspolitischen Aspekt und in bezug auf die Frage nach der Effizienz staatlicher Unternehmen und nach den verfassungsrechtlichen Grenzen des Wettbewerbs öffentlicher und privater Unternehmen. st/difu

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Ordnungspolitik, Öffentliches Unternehmen, Privatunternehmen, Wettbewerb, Staat, Auftraggeber, Wirtschaftspolitik, Wirtschaft, Wirtschaftsentwicklung

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Köln: Heymann (1984), VII, 143 S., Tab.; Lit.

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Ordnungspolitik, Öffentliches Unternehmen, Privatunternehmen, Wettbewerb, Staat, Auftraggeber, Wirtschaftspolitik, Wirtschaft, Wirtschaftsentwicklung

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FIW-Schriftenreihe; 108