Integrierter Umweltschutz in der neuesten Rechtsentwicklung. Die EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und ihre Umsetzung in deutsches Recht.

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 99/1809

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Zusammenfassung

EG-Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten zur Umsetzung. Durch die Richtlinien zur Verminderung und Vermeidung der Umweltverschmutzung (IVU) werden Betriebe bestimmter Industrieanlagen einem Genehmigungserfordernis unterworfen. Nach dem Europäischen Einigungsvertrag wird den Mitgliedstaaten allerdings die Wahl der Form und der Mittel dieser Umsetzung in nationales Recht überlassen. Folglich setzt sich die Studie aus einer Untersuchung gemeinschaftsrechtlicher und deutscher Problembereiche zusammen. Zunächst werden die IVU hinsichtlich Industriepolitik und Wirtschaftspolitik verbunden mit gemeinschaftsrechtlichen Fragen geklärt. Sodann werden präventive Kontrollen im Immissionsschutzrecht aufgezeigt. kirs/difu

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443 S.

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Ius Europaeum; 5