Inhalt des künftigen Regionalplans.

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1973

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SEBI: 74/3697

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Zusammenfassung

Der Inhalt des künftigen Regionalplanes muß vier wesentliche Abschnitte enthalten 1. die allgemeinen Entwicklungsziele für die Region, 2. die systembezogenen Ziele des Landesentwicklungsplanes, die übernommen, konkretisiert und ergänzt werden müssen, 3. die Entwicklungsziele für die regionale Raumnutzung, die flächenbezogen dargestellt werden müssen, 4. die Entwicklungsziele für die regionale Infrastruktur (Verkehrserschließung, technische Versorgung und Entsorgung, Bildungswesen und allgemeine Kulturpflege, Sportstätten, Gesundheitswesen und Altershilfe).

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In: aus: Materialdienst zur Regionalplaner-Tagung am 29. und 30. 5. 1973 in der Evangelischen Akademie Bad Boll zum Thema "Der künftige Regionalplan" Bad Boll, (1973) S. 26-28

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