Risikoregulierung durch Umwelthaftung und Versicherung.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 96/3439

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DI
S

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Abstract

Mit dem Umwelthaftungsgesetz von 1990 hat der Gesetzgeber ein Instrument der Selbstregulierung von Umweltrisiken geschaffen. Es will Umweltschutz verwirklichen, nicht indem es Anlagebetreibern Handlungs- und Schutzpflichten auferlegt, sondern indem es Haftungstatbestände umfassend normiert, die Schadenersatzansprüche zugunsten des Geschädigten auslösen. Die Haftpflicht des Anlagenbetreibers internalisiert, so der Autor, die verursachten externen Effekte an der Umwelt, und zwar ex post, da sie immer nur eintritt, wenn ein dem Anlagenbetreiber zurechenbarer Schaden geltend gemacht werden kann. Der ex-post-Internalisierungsfunktion sind Grenzen gesetzt, weil die Schäden vielfach von den Krankenversicherern des Geschädigten kompensiert werden. Jedoch entfaltet das Institut der Unwelthaftung auch eine ex-ante-Wirkung, indem es den Anlagenbetreiber dazu motiviert, sich gegen eine Haftpflicht zu versichern. Es findet ein Risikotransfer auf den Versicherer statt, der, um die Höhe der Versicherungsprämie auf die Haftungsgefahr abstimmen zu können, einer umfassenden Information über die Risiken einer Anlage bedarf. gar/difu

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375 S.

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Schriften zum Umweltrecht; 70