Die Gebäudehaftung. § 836 BGB im System der Verkehrssicherungspflichten.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: 2000/3765
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DI
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Abstract
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem deliktsrechtlichen Sondertatbestand der Gebäude- und Werkhaftung, der zutreffend als Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr charakterisiert werden kann. Zu Anfang erfolgt eine Darstellung der Gebäudehaftungen anderer europäischer Länder, die zum Teil parallele Strukturen und Normanwendungsprobleme wie das deutsche Recht aufweisen. lm deutschen Haftungsgefüge stellt sich angesichts der Entwicklung und Ausweitung der Verkehrssicherungspflichten sowie der deliktsrechtlichen Beweislastverteilung durch die moderne Rechtsprechung die Frage nach der Bedeutung des Normenkomplexes insbesondere im Verhältnis zu § 823 I BGB. Neben der Beleuchtung der Tatbestandsmerkmale in ihrer an die industrielle und städtebauliche Entwicklung des 20. Jh. angepassten Auslegung wird auf das Problem der Erforderlichkeit des Spezialtatbestandes eingegangen. Der Verfasser kommt dabei zu dem Ergebnis, dass § 836 BGB wegen der Anknüpfung der Verschuldensvermutung an den Nachweis eines - nicht notwendig von dem Gebäudeunterhaltungspflichtigen geschaffenen - Baumangels keinesfalls überholt ist, weil die Haftung aus 823 I BGB demgegenüber wenigstens den Nachweis einer objektiven Pflichtverletzung erfordert. goj/difu
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276 S.
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Schriften zum bürgerlichen Recht; 237