Zur Frage der Begrenzung vorbehaltlos gewährleisteter Grundrechte unter besonderer, kritischer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

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DE

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Köln

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ZLB: 98/2326

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DI

Zusammenfassung

Nach Art. 19 Abs. 1 GG ist eine Einschränkung der Grundrechte nur dann zulässig, wenn das Grundgesetz selbst dazu ermächtigt. In vielen Grundrechten sind Einschränkungsmöglichkeiten in Form verschiedenartiger Gesetzesvorbehalte ausdrücklich vorgesehen. Eine weitere Gruppe ist scheinbar ohne Vorbehalt und Einschränkungen (Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Berufswahl u.a.). Eine unbegrenzte Freiheit ist jedoch nicht vom Grundgesetz auch in Teilbereichen intendiert. Zu einer solchen Einschränkung nahm das Bundesverfassungsgericht erstmals 1970 Stellung. Die Autorin analysiert den theoretischen Ansatz des Gerichts in einzelnen Entscheidungen z.B. die "Soldatenentscheidung", die "Mephisto-Entscheidung", "Jospfine Mutzenbacher-Entscheidung". kirs/difu

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XVII, 247 S.

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