Vormundschaftsrecht. Aussage der eine Vormundschaft führenden Fachkraft in einem Strafverfahren gegen eine das Kind "betreuende" Fachkraft; Strafanzeige gegen die eine Vormundschaft führende Fachkraft; Beschlagnahme von Vormundschaftsakten. § 68 Abs. 1 SGB VIII, § 52 StPO DIJuF-Rechtsgutachten 233.2015 V 6.200 flo
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Datum
2015
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Herausgeber
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Heidelberg
Sprache
ISSN
1867-6723
ZDB-ID
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Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Sieben und acht Jahre alte Geschwister wurden in Obhut genommen. Im Anschluss wurde den Eltern die elterliche Sorge vollständig entzogen und das Jugendamt zum Vormund bestellt. Die Inobhutnahmeeinrichtung mussten die Kinder verlassen, da der Heimvertrag seitens der Einrichtung gekündigt wurde, nachdem die Eltern in der Einrichtung u.a. Sachbeschädigungen begangen hatten. Die Mutter hat gegen die Leitung der Einrichtung, in der die Kinder zunächst untergebracht wurden, Strafanzeige wegen Misshandlung Schutzbefohlener gestellt. Sie meint, die Kinder seien in der Einrichtung nur mangelhaft versorgt worden. Nach erstmaligem Bekanntwerden der Vorwürfe war durch die die Vormundschaft führende Fachkraft eine ärztliche Untersuchung der Kinder initiiert worden, bei der keine Auffälligkeiten festgestellt worden waren. Vor Kurzem wurde die die Vormundschaft führende Fachkraft aufgefordert, sich im Ermittlungsverfahren dazu zu äußern, welche Maßnahmen sie bei Bekanntwerden der Vorwürfe veranlasst hat und was das Ergebnis dieser Maßnahmen gewesen ist. Zudem wurde sie gebeten, die die Kinder behandelnden Ärzt/inn/e/n von der Schweigepflicht zu entbinden. Im Jugendamt wird die Auffassung vertreten, dass die die Vormundschaft führende Fachkraft nach § 68 SGB VIII nur zur Aussage verpflichtet und berechtigt sei, wenn dies für das Wahrnehmen der Aufgaben als Vormund, demnach zur Wahrnehmung der Interessen der Geschwister, erforderlich sei. Dies ist nach Ansicht der Fachkräfte nicht der Fall.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Das Jugendamt
Ausgabe
Nr. 9
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 447-448