Nochmals - Die Rechtsnatur der Pläne.

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IRB: Z 1049

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Die Frage nach der Rechtsnatur der Pläne wird vom Autor zunächst anhand der bisherigen Lehrmeinungen und der bisherigen Praxis dargestellt. Hierauf aufbauend erörtert er eingehend sodann die Rechtsnatur der Pläne nach dem neuen Raumplanungsrecht und kommt abschließend zu der Ansicht, Nutzungspläne seien Rechtssaetze, entspricht der Rechtsprechung und der Praxis in Österreich, dem deutschen Recht, und was den Zonenplan anbelangt, dem Recht des Kantons Genf. Dass die Pläne vielerorts im Verfahren wie die geschriebenen Bauvorschriften erlassen werden, ist für ihren rechtlichen Charakter nicht allein ausschlaggebend, spricht aber dafür, sie als Gesetz zu verstehen. rh

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Recht, Übernational, Plan, Richtplanung, Richtplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan, Zonenplan, Raumplanung, Raumplanungsrecht

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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 82(1981) Nr.8, S.337-346, Lit.

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Recht, Übernational, Plan, Richtplanung, Richtplan, Nutzungsplan, Gestaltungsplan, Zonenplan, Raumplanung, Raumplanungsrecht

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