Integrative Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder im Kindergarten - rechtlicher Rahmen und Finanzierung.

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SEBI: 90/4908

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DI
S

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Abstract

Die gemeinsame Betreuung von behinderten und nicht behinderten Kindern in Kindergärten hat seit den siebziger Jahren dieses Jahrhunderts immer mehr Befürworter gefunden. Die Darstellung der pädagogischen Modelle und die empirische Betrachtung ihrer bisherigen Ergebnisse sind Voraussetzung für das Erkennen der rechtlichen Probleme der integrativen Erziehung. Da das Kindergartenalter eine wesentliche Phase der Beziehung des Kindes zu seiner Umgebung ist, kann es durch den Ausschluß von einem Regelkindergarten in seinen grundgesetzlichen Rechten auf Bildung und freie Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt sein. Daraus leiten sich Rechte auf Aufnahme in Regelkindergärten ab. Die rechtlichen Grundlagen der Finanzierung der integrativen Erziehung aus dem Jugendwohlfahrtsgesetz und dem Bundessozialhilfegesetz und deren Verhältnis zueinander bilden den Abschluß der Arbeit. lil/difu

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Behinderter, Kind, Kindergarten, Erziehung, Integration, Finanzierung, Pädagogik, Gesundheit, Jugendhilfe, Jugendwohlfahrtsgesetz, Bundessozialhilfegesetz, Finanzwesen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bildungswesen, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1990), 203 S., Lit.(jur.Diss.; Frankfurt 1988)

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Behinderter, Kind, Kindergarten, Erziehung, Integration, Finanzierung, Pädagogik, Gesundheit, Jugendhilfe, Jugendwohlfahrtsgesetz, Bundessozialhilfegesetz, Finanzwesen, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Bildungswesen, Sozialwesen, Recht, Sozialrecht

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 947