Verbraucherschutz im System des deutschen und europäischen Privatrechts.

C.F. Müller
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C.F. Müller

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DE

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Heidelberg

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ZLB: 96/787

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S
RE

Zusammenfassung

Neben dem Gesellschaftsrecht und Teilen des Arbeitsrechts ist es vor allem das Recht des Verbraucherschutzes, das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zunehmend intensiverer Rechtsangleichung unterworfen ist. Um die Grundstrukturen eines gemeinschaftsweiten Verbraucherschutzes und um seine wesentlichen Instrumente zu entwickeln, zu erproben und dann zu fixieren, liefert neben anderen die Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs gewichtige, wenn auch nur mittelbar wirkende Regelungsanstöße. Deshalb haben die Urteile zu den Kreditsicherheiten vermögens- und einkommensloser Familienangehöriger nicht allein für die Privatautonomie und ihre Konkretisierung im deutschen Recht zentrale Bedeutung, sondern zugleich für den Verbraucherschutz in der Gemeinschaft. In eingehender und kritischer Auseinandersetzung mit den divergierenden Lösungen mehrerer BGH-Senate plädiert der Verfasser dafür, die Aufklärungs- und Hinweispflichten der sicherungsnehmenden Kreditinstitute zu Warnpflichten gegenüber bestimmten Sicherungsgebern auszubauen. Inhaltskontrolle und Motivforschung hält er dagegen für tendenziell unverträglich mit der Privatautonomie. Auch das Gemeinschaftsrecht ziele auf den wohl informierten und zur eigenverantwortlichen Entscheidung befähigten Verbraucher. difu

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48 S.

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Schriftenreihe; 218