Wenn dem Mieter erlaubt wird, was dem Wohnungseigentümer verboten ist.
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IRB: Z 878
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Zusammenfassung
Darlegung der Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer als Vermieter und dem Mieter einer Eigentumswohnung. Bei unzulässiger Vermietung entstehen z.B. Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer gegen den vermietenden Wohnungseigentümer z.B. der Durchsetzung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs. Die Vermietung zu einer gegenüber den anderen Wohnungseigentümern unzulässigen Nutzungsart stellt einen Pflichtverstoß im Sinne des § 18 WEG dar und kann zu einer Entziehung des Wohnungseigentums führen. (-y-)
Beschreibung
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Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Eigentumswohnung, Vermietung, Vermieter, Mieter, Teileigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vertragspflicht, Recht, Wohnung
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Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 17(1987), Nr.4, S.106-110, Lit.
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Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Eigentumswohnung, Vermietung, Vermieter, Mieter, Teileigentum, Wohnungseigentümergemeinschaft, Vertragspflicht, Recht, Wohnung